Feuerbestattung

Geschichte der Feuerbestattung
Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Den Grund suchte man in einem engen, wörtlichen Verständnis der Auferstehung der Toten. Wenn der Körper des Verstorbenen bei der Auferstehung wieder zum Leben erweckt werden sollte, durfte dieser nicht verbrannt werden. Erst seit 1964 gestattet die Katholische Kirche die Feuerbestattung, sofern damit nicht die explizite Leugnung des Glaubens an die Auferstehung zum Ausdruck gebracht werden soll. Die Verbrennung des Körpers eines Verstorbenen ist in vielen Kulturen bekannt und gebräuchlich. Der Umgang mit der Asche war dabei unterschiedlich: Sie wurde verstreut – an Land oder auch in Gewässern – oder aufbewahrt – in einer Urne, einer Vase oder in einem Krug. Besonderheiten einer Feuerbestattung Die Feuerbestattung bedarf in Deutschland einer gesonderten Genehmigung. Insbesondere dürfen keine Zweifel an der Todesursache bestehen, da eine nachträgliche Untersuchung des Leichnams nach der Verbrennung nicht mehr möglich ist. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt oder Rechtsmediziner.

Möglichkeiten der Feuerbestattung

Nachfolgend möchten wir Ihnen Ausdrucksmöglichkeiten einer Feuerbestattung aufzeigen:

Urnenbeisetzung in einem Urnengemeinschaftsgrab (anonym)
Urnenbeisetzung mit/ohne Feier
Urnenbeisetzung mit Abschiednahme am Sarg (Sargfeier)
Urnenbeisetzung in einer Urnenwahlstelle oder in einer Urnenreihenstelle

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der Wahl Ihres ganz individuellen Gestaltungswunsches mit unserer Erfahrung gerne und jeder Zeit zur Verfügung.